• Einschulung

          • Ist mein Kind schulpflichtig?

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            Welche Kinder sind schulpflichtig?

             

            a) für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder

            b) regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.9.2025 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.9.2019)

                 Ausnahme: Einschulungskorridor (siehe unten)

            c) auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 1.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden

            d) auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 1.1.2026 sechs Jahre alt werden (geb. ab 1.1.2020)

             

            Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt. Die Möglichkeit der Eltern Anträge auf frühere Einschulung oder Zurückstellung zu stellen, bleibt bestehen.

             

            Was ist der Einschulungskorridor?

             

            Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, befinden sich im Einschulungskorridor. Der Beginn der Schulpflicht kann für diese Kinder um ein Jahr nach hinten verschoben werden.

            Kinder im Einschulungskorridor durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Grundschule ebenso wie alle anderen Kinder. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Eltern und spricht eine Empfehlung aus.

            Durch die Einschätzung der Grundschule erhalten die Erziehungsberechtigten wichtige Informationen zum Entwicklungsstand, einem etwaigen Förderbedarf des Kindes und zu den Fördermöglichkeiten an der Schule. Die bereits vorhandenen Einschätzungen durch die Kindertageseinrichtung und die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamts werden so aus schulischer Sicht vervollständigt.

            Erziehungsberechtigte müssen die Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, der Grundschule bis zum 10. April schriftlich mitteilen.

             

            Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule/einschulung-und-schulwegsicherheit

             

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